Ablauf der G-Untersuchungen: In Betrieben mit entsprechenden Räumlichkeiten können die Gesund- heitsuntersuchungen (G-Untersuchungen) vor Ort vorgenommen werden. Bei anderen können die jeweiligen Mitarbeiter nach vorheriger Termin-Absprache in meinen Räumen untersucht werden. Solche Untersuchungen, die den Einsatz z.B. von Lungenfunktionstest, Ekg, Belastungs-Ekg oder Labor-Blut- untersuchungen vorschreiben, werden immer die Durchführung nach Absprache in meinem Bereich verlangen. Dabei versuche ich, durch exakte Termine den (Zeit-)Aufwand des Betriebs möglichst klein zu halten. Der Umfang der Untersuchungen selbst sowie die Abstände zu Nachuntersuchungen sind ebenfalls durch Vorschriften geregelt. Ablauf von Begehungen und Sitzungen: Im Betrieb sind mindestens 4-mal pro Jahr Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses abzuhalten. Hier sollen von der bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), dem Betriebsarzt und den teilnehmenden Mitarbeitern Gefahrenpunkte besprochen und Abhilfemaßnahmen gegenüber der Geschäftsführung angeregt werden. Sinnvollerweise finden die vorgeschriebenen Betriebsbegehungen von FaSi und Betriebsarzt zuvor statt, um den aktuellen Stand zu überblicken. |