Betriebsmedizin

Durch den Einsatz der Betriebsmedizin sollen Gefahren bei der Arbeit und auf dem Wege zu/von ihr möglichst weitgehend verringert werden. Natürlich bedeutet das erst einmal wieder Kosten für den Betrieb! Es hat sich aber gezeigt, dass die Erfolge (weniger Unfälle mit weniger Ausfallzeiten, geringere BG-Beiträge usw.) für einen deutlichen Kostenausgleich sorgen. Zudem sind diese Maßnahmen im Rahmen einer ISO-Zertifizierung ohnehin unabdingbar.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (VBG 125) sind Betriebe verpflichtet, einen Betriebsarzt zu beauftragen. Dessen Aufgabe besteht u.a. darin, durch Vorsorge-Untersuchungen (sogen. G-Untersuchungen), Betriebsbegehungen, Aufklärungsarbeit und Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschuß-Sitzungen, die einzelnen Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Zu diesem Zweck hat er dem Betrieb gegenüber beratende Funktion.

Dazu wird ein betriebsmedizinisch qualifizierter Arzt durch einen entspr. Betriebsarzt-Vertrag verpflichtet. Die Einsatzzeiten sind von der Anzahl der Beschäftigten abhängig, richten sich im Rahmen o.a. Vorschrift nach den Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft und können von BG zu BG je nach dem zu erwartenden Gefährdungspotential durchaus variieren.

Neben ihm hat der Betrieb eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die sich insbesondere technischen Gefahren widmen soll.

Der Hauptverband der BGen bietet zusätzlich viele Hilfen und Informationen in seiner Datenbank an. Eine Auflistung der Adressen der einzelnen BGen stehen auch zur Verfügung.

Zusatzleistungen:

Mitarbeitern der Vertragsbetriebe wird unter Anrechnung der Untersuchungszeiten ein 50%iger Nachlaß bei verkehrmedizinischen Untersuchungen gewährt, wenn im Betrieb eine entspr. Tätigkeit ausgeführt wird (z.B. Lkw-/Bus-/Taxi-Fahrer, Lokführer usw.).

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