Vertrag

Vertrag über betriebsärztliche Tätigkeit          

Zwischen der (Firma)

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und (Betriebsarzt)

Dr.med. Wolf-R. Hardtke............................

Weitzmühlener Str.6.....................................

27308 Kirchlinteln.........................................

wird folgendes vereinbart:

1) Tätigkeit
Der Betriebsarzt übernimmt als freier Mitarbeiter der Firma die Aufgabe eines Betriebsarztes nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Sein Zuständigkeitsbereich bezieht sich auf den/die Bereich(e) der Firma

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Der Betriebsarzt ist dem für den jeweiligen Betrieb verantwortlichen Betriebs-/Personalleiter zugeordnet. Der Betriebsarzt übernimmt verantwortlich die betriebsmedizinische Betreuung der Betriebsangehörigen. In der Ausübung seiner betriebsmedizinischen Tätigkeit ist er weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.
Die Firma stellt dem Betriebsarzt nach Maßgabe von §2 ASiG den erforderlichen Raum, Einrichtungen, Geräte und Mittel, soweit im Einzelfall unten nichts anderes vereinbart wurde. Die Firma informiert den Betriebsarzt über alle für seine Tätigkeit im Betrieb bedeutsamen Umstände (Einstellungen, Entlassungen, Einsatzänderungen ...).

2) Aufgabengebiet
Dem Betriebsarzt werden die in §3 ASiG aufgeführten Aufgaben übertragen. Weitere Aufgaben werden von Fall zu Fall festgelegt. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Er ist darüber hinaus zur unbedingten Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten der Firma, insbesondere Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse, verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Der Betriebsarzt hat die für seine Tätigkeit notwendigen Aufzeichnungen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und diese so zu verwahren, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
Veröffentlichungen, Vorträge o.ä. über die Arbeit in der Firma bedürfen der vorherigen Zustimmung der Firma, soweit deren Interessen davon berührt werden.

3) Einsatzzeit
Der Betriebsarzt verpflichtet sich, regelmäßig zu festgelegten Zeiten an bestimmten Wochentagen oder zu anderen zuvor festgelegten Zeiten im Betrieb tätig zu sein. Diese Zeiten sind in Form von Untersuchungen, Betriebsbegehungen und Teilnahme an ASi-Ausschuß-Sitzungen zu erbringen.

Die Jahres-Einsatzzeit bei Vertragschluss errechnet sich wie folgt:

Anzahl kaufmännischer/verwaltender Mitarbeiter ........ x ......... (0,3) h = .......... h

Anzahl gewerblicher Mitarbeiter(gem. VBG123 der zuständigen BG)

                                                         Gruppe 2 ........ x ......... (0,4) h = .......... h

                                                         Gruppe 3 ........ x ......... (0,5) h = .......... h

                                                         Gruppe 4 ........ x ......... (1,0) h = .......... h                                                                                             -----------------------------------------------

             derzeitige Gesamtzahl der Mitarbeiter ............

                                                     derzeitige Gesamt-Jahreseinsatzzeit ............ h

    Dabei sind 50% dieser Zeit im Betrieb selbst und die restliche Zeit für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation außerhalb des Betriebs vorgesehen. Zeiten der Verhinderung (Urlaub, Krankheit ...) sind der Firma möglichst frühzeitig mitzuteilen.

    4) Vergütung
    Für seine Tätigkeit in der Firma erhält der Betriebsarzt ein Honorar, mit dem sämtliche Kosten des Betriebsarztes abgedeckt sind. Ausgenommen davon sind jedoch Kosten für spezielle Fremdleistungen (Röntgen-, Laboruntersuchungen ...), sofern diese durch die Ausführungsvorschriften zu den berufsgenossenschaftlichen Vorsorge-Untersuchungen vorgeschrieben sind. Diese Kosten werden gem. der berufsgenossenschaftlichen Abrechnungsvorschrift gesondert in Rechnung gestellt.

    Das Honorar beträgt pro Einsatzstunde ..50,-.. Euro. Das Gesamthonorar pro Jahr ergibt sich aus der Multiplikation des Stundenhonorars mit der Anzahl der jährlichen Einsatzstunden. Es beträgt derzeit:

    (Gesamt-Einsatzstunden) ........... h x (Stundenhonorar) ..50,-.. Euro = ................ Euro.

    O Das Gesamthonorar soll jeweils zur Hälfte zum 31.06. und 31.12 eines Jahres

    O Das Gesamthonorar soll in zwölf gleichen Teilen jeweils zum Endes eines Monats

    auf das Kto. ..90 10 702.. bei der ..Volksbank eG.. in ..Verden.. mit der BLZ <..291 626 97..> überwiesen werden.
    Damit sind neben der Einsatzzeit des Betriebsarztes selbst auch Kosten für die Benutzung von dessen Einrichtung/Geräten sowie Einsatzzeiten für Assistenzpersonal abgegolten. Eigene Rechnungsstellung für diese feststehenden Beträge soll nicht erfolgen müssen.
    Diese Honorar-Absprache hat eine Gültigkeit von mindestens 24 Monaten ab Vertragschluss.

    5) Haftpflichtversicherung
    Die ärztliche Haftpflicht-Versicherung für seine Tätigkeit im Betrieb schließt der Betriebsarzt auf seine Kosten ab.

    6) Vertragsbeendigung
    Die ersten sechs Monate gelten für beide Vertragsparteien als Probezeit, in der eine Kündigung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu Monatsende möglich sein soll. Nach Ablauf der Probezeit soll mit einer Frist von sechs Wochen eine Kündigung zum Quartalsende möglich sein.

    7) Schlussbestimmung
    Für das Vertragsverhältnis des Betriebsarztes gelten im übrigen während seiner Tätigkeit im Betrieb die Vorschriften der Arbeitsordnung ergänzend, soweit ihre Anwendung nicht nach Inhalt und Geltungsbereich entfällt oder seinen Status berührt.

    Es besteht Übereinstimmung, dass Änderungen und Ergänzungen in diesem Vertrag der Schriftform ggf. als Anlage bedürfen.

    8) Zusätze

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    ................................. , den ....../......./...........         ................................ , den ....../......./...........

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                           (Betriebsarzt)                                                 (Geschäftsführung Firma)

     

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