Für alle Pkw-Fahrer über 50, die eine Gewichtsklassen-Ein- schränkung vermeiden wollen, Lkw-Fahrer und Fahrer, die Taxis, Mietwagen oder Busse zur Personenbeförderung fahren wollen, gelten spezielle Untersuchungsvorschriften. Je nach Führerescheinklasse sind dafür eine körperliche Unter- suchung und ggf. zusätzlich eine aufwendige Augenuntersuchung und für die Personenbeförderung eine verkehrmedizinische Untersuchung (Reaktionszeit, Konzentrationsfähigkeit usw.) erforderlich. Alle diese Untersuchungen können in meinem Bereich preiswert durchgeführt werden. Wegen des erheblichen Zeitaufwands ist jedoch zwingend eine vorherige Terminabsprache erforderlich (Tel.: 04236-94 2333 oder Handy: 0171-52 75 159). Unter Anrechnung der Untersuchungszeit auf die betriebliche Einsatzzeit gewähre ich Mitarbeitern der Firmen, die von mir betriebsmedizinsch betreut werden, einen 50%igen Kostennachlaß, wenn sie im Betrieb eine entsprechende Tätigkeit ausgeführen. Diese Untersuchung umfaßt zugleich die übliche G25-Untersuchung. |